EasyJet Flugverspätung Entschädigung
Schluss mit dem Ärger!
EasyJet mag billig sein, aber Ärger kostet dich teuer! Wenn dein EasyJet-Flug annulliert wurde, überbucht war oder dich mit drei Stunden oder mehr Verspätung an dein Ziel bringt, hast du ein Recht auf Entschädigung. Wir bei Scheissflug.de sind der günstigste Anbieter für Fluggastforderungen und holen dir dein Geld zurück – ohne Stress und ohne jedes Kostenrisiko für dich.
Flugverspätungen mit EasyJet sind nicht nur nervenaufreibend, sondern können dir auch den Urlaub vermiesen oder wichtige Termine platzen lassen. Doch Fluggesellschaften, auch Billigflieger, weisen berechtigte Forderungen oft standardisiert mit abgenutzten Floskeln zurück oder reagieren einfach nicht. Als Einzelkämpfer bist du chancenlos gegenüber einer Airline, für die das Abbügeln von verbrieften Ansprüchen zum Tagesgeschäft gehört.
Lass dich nicht übervorteilen! Prüfe jetzt deine Ansprüche – kostenlos und unverbindlich – und beauftrage den günstigsten Anbieter auf dem Markt: Scheissflug.de.
Dein Recht auf Entschädigung bei EasyJet: Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004)
Die Grundlage für deinen Anspruch bei Problemen mit EasyJet ist die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung schützt Fluggäste bei Nichtbeförderung, Flugannullierung und großer Verspätung. Der Schutz erstreckt sich seit 2005 nicht nur auf Linienflüge, sondern auch auf Charterflüge und Flüge im Rahmen von Pauschalreisen.
Ein zentrales Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat klargestellt, dass dir bei einer Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr am Endziel deiner Reise derselbe finanzielle Ausgleich zusteht, wie Passagieren, deren Flug annulliert wurde.
Wichtig zu wissen: Ein Flug gilt nicht bereits beim ersten Bodenkontakt als gelandet. Die maßgebliche Ankunftszeit ist der Zeitpunkt, an dem sich die erste Tür öffnet, damit die Fluggäste aussteigen können. Airlines nutzen diesen Unterschied gerne, um sich vor Zahlungen zu drücken. Scheissflug.de kennt diese Tricks und lässt sich nicht beirren.
Die Höhe deiner Entschädigung bei EasyJet: Pauschal und distanzabhängig
Die Höhe der Entschädigung ist pauschal festgelegt und hängt einzig von der Entfernung zwischen Startflughafen und Endziel ab. Es ist unerheblich, ob du ein First-Class-Ticket oder ein günstiges 20-Euro-Ticket von EasyJet hattest.
Die Entschädigungsansprüche sind wie folgt gestaffelt:
- Bei Kurzstreckenflügen (bis zu 1500 km) beträgt die Entschädigung 250 Euro.
- Bei Mittelstreckenflügen (alle Flüge innerhalb der EU ab 1500 km oder Flüge zwischen 1500 und 3500 km von oder zu einem Airport außerhalb der EU) sind in der Regel 400 Euro fällig.
- Bei Langstreckenflügen (über 3500 km von oder nach außerhalb der EU) muss die Airline in der Regel 600 Euro zahlen.
Achtung Langstrecke: Bei einer Verspätung von 3 bis maximal 4 Stunden am Endziel kann die Entschädigung auf 300 Euro halbiert werden; die vollen 600 Euro werden erst ab über 4 Stunden Verspätung fällig.
Diese Beträge gelten pro Ticket und somit auch für mitreisende Kinder, sofern sie ein eigenes Ticket haben und nicht kostenlos befördert wurden.

Die Grundvoraussetzungen für deinen EasyJet-Anspruch
Damit Scheissflug.de erfolgreich deine Forderungen durchsetzen kann, müssen folgende Grundbedingungen erfüllt sein:
- Geltungsbereich der EU-Verordnung: EasyJet ist eine EU-Airline, daher greift die Verordnung in vielen Fällen. Der Flug muss von einem EU-Flughafen gestartet sein (egal wohin) oder von außerhalb der EU in der EU gelandet sein, wenn er von einer EU-Fluggesellschaft (wie EasyJet) ausgeführt wurde.
- Bestätigte Buchung: Du hattest eine bestätigte Buchung für den Flug.
- Rechtzeitiges Erscheinen: Du warst zur vorgegebenen Zeit mit allen relevanten Dokumenten am Check-in. Wurde keine Zeit genannt, gilt spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit.
- Verjährungsfrist: Die 3-jährige Verjährungsfrist ist noch nicht abgelaufen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.
Mehr als nur Verspätung: Auch Ansprüche bei EasyJet bei Annullierung und Überbuchung
Scheissflug.de kümmert sich um die Durchsetzung deiner Ansprüche nicht nur bei Verspätung, sondern auch bei:
- Flugannullierung, Umbuchung und geänderten Flugzeiten.
- Nichtbeförderung als Folge von Überbuchung.
- Verpasstem Anschlussflug.
Der EasyJet-Trick: Wann deine Entschädigung halbiert werden kann
Bei Annullierung oder Nichtbeförderung kann die Fluggesellschaft die Entschädigungspauschale um 50 % kürzen. Dies ist nur der Fall, wenn EasyJet dir einen Alternativflug anbietet, der nur geringfügig später am Ziel landet als ursprünglich geplant. Die genauen Fristen dafür sind:
- Kurzstrecke: Nicht später als 2 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit.
- Mittelstrecke: Nicht später als 3 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit.
- Langstrecke: Nicht später als 4 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit.
Nichtbeförderung bei EasyJet wegen Überbuchung
Wenn EasyJet – meist aus Kostengründen – den Flug überbucht hat und dir die Beförderung gegen deinen Willen verweigert wird, steht dir stets eine pauschale finanzielle Entschädigung zu. Dabei ist es unerheblich, welche fadenscheinigen Gründe die Airline dafür vorbringt.
Airlines versuchen, „Freiwillige“ zu finden, die verzichten. Solche Angebote sind aber oft mit einem Verzicht auf deine gesetzlich verbrieften Entschädigungsansprüche verbunden. Lass dich nicht übervorteilen!. Die Entschädigungshöhe entspricht auch hier der distanzabhängigen Staffelung von 250 € bis 600 €.
Verpasster Anschlussflug durch EasyJet-Verspätung
Verpasst du wegen einer Verspätung deines EasyJet Zubringerfluges deinen Anschlussflug und kommst dadurch mehr als 3 Stunden verspätet am Endziel deiner Reise an, hast du Anspruch auf Entschädigung.
Zwingende Voraussetzung: Alle Flugabschnitte müssen unter einem einzigen Buchungscode als eine Reise gebucht worden sein. In diesem Fall richtet sich die Entschädigung nach der Gesamtstrecke.
Wurden die Flüge separat gebucht, hast du bei einem verpassten Anschlussflug nur Anspruch auf Entschädigung für den verspäteten Zubringerflug, sofern dieser selbst mindestens 3 Stunden verspätet landet. Zudem muss die Airline in diesem Fall keine Ersatzbeförderung für den verpassten Anschlussflug organisieren.
Deine Rechte bei extremer Wartezeit bei EasyJet: Betreuung und Rücktritt
Neben der pauschalen finanziellen Entschädigung stehen dir bei längeren Wartezeiten am Flughafen auch kostenlose Betreuungsleistungen von EasyJet zu. Diese stehen dir zu, unabhängig davon, ob dir später eine Entschädigung zusteht.
Die Betreuungsleistungen werden ab einer Wartezeit zwischen der regulär geplanten Abflugzeit und der absehbaren tatsächlichen Startzeit fällig:
- Bei Kurzstreckenflügen (bis 1500 km): ab 2 Stunden Wartezeit.
- Bei Mittelstreckenflügen (ab 1500 km): ab 3 Stunden Wartezeit.
- Bei Langstreckenflügen (über 3500 km): ab 4 Stunden Wartezeit.
Zu den Betreuungsleistungen zählen kostenlose Mahlzeiten, Getränke und einige Kommunikationsmöglichkeiten. Sollte der Flug nicht mehr am selben Tag abgehen, hast du Anspruch auf eine Hotelunterbringung samt Transfers.
Wichtig: Kommt EasyJet seiner Betreuungspflicht nicht nach, musst du dich selbst verpflegen oder ein Hotel buchen, bewahre alle Belege auf!. Wir fordern diese Kosten zusätzlich zur pauschalen Entschädigung oder als Schadensersatz für dich ein.

Dein Rücktrittsrecht bei mehr als 5 Stunden Verspätung bei EasyJet
Wenn sich der Abflug deines EasyJet-Fluges um mehr als 5 Stunden verzögert, kannst du gegen volle Erstattung deiner Flugscheinkosten vom Flug zurücktreten. Dies gilt auch für bereits zurückgelegte und noch bevorstehende Flugabschnitte.
Ist der Zweck deiner Reise durch die Verspätung hinfällig geworden, muss EasyJet dir zudem dafür sorgen, dass du kostenlos zum ersten Startflughafen deiner gebuchten Gesamtflugstrecke zurückkehrst.
Anspruch auf anderweitige Beförderung oder Erstattung bei EasyJet
Bei einer Annullierung oder bei Rücktritt wegen extremer Verspätung hast du alternativ zur Kostenerstattung das Recht auf eine anderweitige Beförderung zum Endziel deiner Reise unter vergleichbaren Bedingungen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem von dir gewünschten späteren Zeitpunkt (sofern Plätze verfügbar sind).
Herabstufung (Downgrade) bei EasyJet
Sollte EasyJet dich in eine niedrigere Beförderungsklasse umbuchen als gebucht, hast du zwar keinen Anspruch auf pauschale Entschädigung, aber auf eine Kostenerstattung, die sich nach der Flugdistanz staffelt:
- 30 % des Flugpreises bei Kurzstrecken.
- 50 % des Flugpreises bei Mittelstrecken.
- 75 % des Flugpreises bei Langstrecken.
Scheissflug.de setzt auch diese zusätzlichen Ansprüche bei EasyJet für dich durch!.
Der „Außergewöhnliche Umstand“-Betrug: Wir lassen uns nicht abspeisen!
EasyJet wird versuchen, sich vor der Zahlung zu drücken, indem sie sich auf sogenannte „außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände“ berufen. Liegen diese unzweifelhaft vor und hätte die Airline die Störung auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden können, entfällt der Anspruch auf pauschale Entschädigung.
Zu diesen externen, nicht von der Airline zu beeinflussenden Ereignissen zählen:
- Extreme Wetterbedingungen (Unwetter, Nebel).
- Vogelschlag oder Naturkatastrophen.
- Streiks von Fluglotsen oder externem Personal.
- Sperrungen des Luftraums, Sicherheitsrisiken oder politische Instabilität.
Was ist NICHT außergewöhnlich – und EasyJets Problem?
Fluggesellschaften versuchen oft, sich mit fragwürdigen Begründungen herauszureden, obwohl die Verantwortung bei ihnen liegt. Nicht als außergewöhnliche Umstände gelten:
- Technische Probleme an der Maschine, da diese meist in der Verantwortung der Airline liegen.
- Streiks des eigenen Personals (Piloten, Flugbegleiter).
- Personelle und wirtschaftliche Fehlkalkulationen der Airline.
Gerade technische Mängel landen häufig vor Gericht. Für dich als Laien ist es fast unmöglich, den Überblick über die komplexe Rechtsprechung zu behalten und die Argumente der Airline zu entkräften. Aber keine Sorge: Die Experten von Scheissflug.de kennen die aktuelle Rechtslage, die relevanten gerichtlichen Entscheidungen und lassen sich von abgedroschenen Ausreden nicht abspeisen. Wir setzen deine berechtigten Ansprüche mit der nötigen Beharrlichkeit durch.
Scheissflug.de: Dein stärkster Partner und der günstigste Anbieter für Entschädigungen bei Flugverspätungen
Du hattest Ärger mit EasyJet und willst deine Entschädigung, ohne dich durch den Bürokratie-Dschungel kämpfen zu müssen? Du bist auf dem besten Weg, deine berechtigten Ansprüche als Fluggast ohne große Anstrengungen und ohne Kostenrisiko geltend zu machen.
Scheissflug.de ist der günstigste Anbieter für Fluggastforderungen! Wir sind stolz darauf, dir diesen preiswerten und gleichzeitig hochprofessionellen Service anbieten zu können.
Unser Versprechen: Kein Risiko, nur Erfolg zählt
- Kein Kostenrisiko für dich: Du gehst bei uns keinerlei finanzielles Risiko ein. Wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis.
- Günstigster Anbieter: Unsere Provision beträgt lediglich 20 % (inkl. MwSt.) vom erzielten Entschädigungsbetrag. Dieser Satz ist unschlagbar.
- Volle Kostenübernahme, auch vor Gericht: Selbst wenn wir den Rechtsweg beschreiten und vor Gericht ziehen müssen, tragen wir das gesamte Kostenrisiko. Hast du keinen Erfolg, hast du auch keine Kosten – ganz einfach.
So einfach kommst du zu deiner EasyJet-Entschädigung
Mit Scheissflug.de nehmen wir dir den gesamten Aufwand und Stress ab.
- Kostenlose Prüfung: Nutze unser Online-Formular, um kostenlos und unverbindlich zu überprüfen, ob dein Flug für eine Entschädigung berechtigt sein könnte.
- Beauftragung: Nachdem du deine möglichen Ansprüche geprüft hast und fortfährst, kannst du uns online beauftragen. Der Großteil der Formalitäten ist damit bereits erledigt.
- Vollmacht und Dokumente: Wir benötigen deine unterschriebene Vollmacht, um deine Forderungen vertreten zu dürfen. Ohne diese Ermächtigung würde EasyJet jegliche Kommunikation verweigern. Schicke uns zudem Kopien deiner relevanten Dokumente.
- Wir legen unverzüglich los: Mit dem Erhalt der Vollmacht übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit EasyJet, die juristische Prüfung und die Durchsetzung deiner Ansprüche. Mehr ist für dich nicht zu tun!
Welche Dokumente werden benötigt?
Für eine erfolgreiche Anspruchsgeltendmachung benötigen wir:
- Buchungsbestätigung oder Zahlungsbeleg des Flugtickets samt Flugdaten.
- Bordkarten (falls vorhanden).
- Belege über zusätzliche Kosten (z.B. für Essen, Trinken, Hotel und Fahrten), falls EasyJet die Betreuungsleistungen nicht erbracht hat.
- Die unterschriebene Vollmacht.
Hilfreich sind auch: Schriftliche Bestätigungen der Airline vor Ort über die Probleme, deine Notizen zu mündlichen Aussagen, Digitalfotos von Anzeigetafeln oder Monitoren mit flugrelevanten Infos sowie Infos über angebotene Ersatzleistungen. Es empfiehlt sich auch, mit anderen Passagieren des Fluges Kontaktdaten auszutauschen.
Du kannst alle Dokumente einfach als Scans oder Fotos in dein passwortgeschütztes Kundenkonto hochladen, das wir für dich bei Riedl Inkasso anlegen. Alternativ kannst du uns die Unterlagen per E-Mail, Fax oder postalisch zukommen lassen.
Fachanwaltliche Expertise und Transparenz
Deine Ansprüche auf Entschädigung sind bei uns bestens platziert. Scheissflug.de ist eine Marke der renommierten Riedl Inkasso GmbH & Co. KG in Hamburg.
Unser Gründer, Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl, ist Volljurist und kann auf fast 20 Jahre anwaltliche Erfahrung und Tausende erfolgreicher Fälle im Forderungsmanagement verweisen. Unser Team ist hochmotiviert und rechtswissenschaftlich geschult. Wir nutzen ein ausgefeiltes System des Datenmanagements und haben erfahrene Vertragsanwälte im In- und Ausland für gerichtliche Durchsetzungen, falls EasyJet uneinsichtig bleibt.
Wir legen großen Wert auf Transparenz. Für jeden Fall legen wir einen individuellen, passwortgeschützten Kundenbereich bei Riedl Inkasso an, in dem du jederzeit den aktuellen Status deines Fluggastfalles abfragen kannst. Hier gelten höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Wir kümmern uns auch um Schadensersatz und Mehrfachentschädigungen
Über die pauschale Entschädigung nach EU-Verordnung hinaus können dir durch die Verspätung deines EasyJet-Fluges weitere Kosten oder Schäden entstehen, die wir für dich einfordern:
- Schadensersatz für verpasste Termine (z.B. Verdienstausfall, verfallene Eintrittskarten).
- Kostenerstattung für selbst bezahlte Mahlzeiten, Getränke oder Hotel, wenn EasyJet seiner Betreuungspflicht nicht nachgekommen ist.
Gib diese Ansprüche einfach bei deinem Online-Auftrag unter „Zusätzliche Angaben“ an und füge entsprechende Belegkopien bei. Auch hier gilt unsere Erfolgsprovision von nur 20 % (inkl. MwSt.) auf die erzielten Beträge.
Was tun, wenn EasyJet Post schickt?
Solltest du nach unserer Beauftragung Post direkt von EasyJet erhalten (meist ein Entschädigungsangebot), nimmst du sofort Kontakt mit uns auf und sendest uns das Schreiben zu. Wir prüfen, ob das Angebot tatsächlich deinen berechtigten Ansprüchen entspricht, da Airlines oft versuchen, Angebote zu unterbreiten, die du nicht vorschnell akzeptieren solltest.
Was, wenn ich bereits selbst versucht habe, Ansprüche bei EasyJet geltend zu machen?
Selbst wenn du deine Forderungen bereits selbst an EasyJet gerichtet, aber nichts erreicht hast, kannst du uns beauftragen. Die Abweisung erster Forderungen ist bei Airlines weit verbreitete Praxis. Wir prüfen deinen eingereichten Anspruch samt Reaktion der Airline und kümmern uns um das weitere Vorgehen – ohne das dir ein Kostenrisiko entsteht. Auch hier gilt: Nur im Erfolgsfall ziehen wir 20 % Provision ab.
Mitreisende und Pauschalreisen
Der Schutz der EU-Fluggastrechte erstreckt sich auch auf Flüge im Rahmen von Pauschalreisen.
Wenn du mit mehreren Personen (Familie oder Reisegruppe) gereist bist und alle in derselben Flugbuchung mit regulären Tickets erfasst sind, können die Forderungen als Gruppe geltend gemacht werden. Allerdings benötigen wir von jedem Mitreisenden eine unterschriebene Vollmacht. Für Minderjährige unterschreiben die Erziehungsberechtigten. Für separat gebuchte Mitreisende müssen wir jeweils separate Fälle anlegen.
Wie lange dauert es, bis das Geld von EasyJet auf dem Konto ist?
Die Dauer bis zur Auszahlung ist schwer seriös abzuschätzen, da die Kooperationsbereitschaft der Fluggesellschaften stark variiert. Während manche Fälle in wenigen Wochen erledigt sein können, kann es bis zu einem Jahr oder länger dauern, wenn ein juristischer Prozess notwendig wird. Auf die Arbeits- und Terminsituation bei den Gerichten haben wir keinen Einfluss.
Aber sei versichert: Wir bleiben dran, bis deine Entschädigung bei uns eingetroffen ist und wir sie abzüglich unserer Erfolgsprovision von nur 20 % (inkl. MwSt.) direkt an dich weiterleiten.
Deine EasyJet Flugverspätung ist ärgerlich genug. Lass dir nicht auch noch die Entschädigung entgehen, die dir zusteht!.
Mit Scheissflug.de hast du den günstigsten Anbieter und einen starken, erfahrenen Partner an deiner Seite, der sich ohne Kostenrisiko für deine Rechte einsetzt.
Prüfe jetzt deine EasyJet Ansprüche!