Wenn die Fluggesellschaft dich weniger als 14 Tage vor deinem Flug über die Annullierung informiert, könntest du Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 125 und 600 Euro haben. Scheissflug.de ist der günstigste Anbieter für Entschädigung bei Flugannullierung und unterstützt dich dabei, deine Entschädigung zu erhalten. Die Airline muss entweder deine Ticketkosten vollständig erstatten oder dir eine alternative Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen anbieten, wenn du frühzeitig informiert wirst. Die Beweislast für die Information des Fluggasts liegt bei der Fluggesellschaft.
Wirst du zwischen 7 und 14 Tage vor der Annullierung deines Fluges darüber informiert, hast du zusätzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn der angebotene Alternativflug zum Reiseziel mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglich gebuchten Abflugtermin startet oder mehr als 4 Stunden später am Ziel landet als der gestrichene Flug.
Die gestaffelte Entschädigungspauschale beträgt bei:
- Kurzstrecke (alle Flüge bis 1500 km) 250 Euro,
- Mittelstrecke (alle innergemeinschaftlichen Flügen über 1500 Kilometer) 400 Euro,
- Mittelstrecke (alle Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer von oder nach außerhalb der EU) 400 Euro.
- Langstrecke (alle Flüge über 3500 km von oder nach außerhalb der EU) 600 Euro.
Kommt der Alternativflug auf Kurzstrecken weniger als 2 Stunden, auf Mittelstrecken weniger als 3 Stunden und auf Langstrecken weniger als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges an, kann die Fluggesellschaft den finanziellen Ausgleich um 50 % kürzen.
Wirst du weniger als 7 Tage vor der Annullierung darüber informiert, hast du zusätzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn der angebotene Alternativflug zum Reiseziel mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen gebuchten Abflugtermin startet oder mehr als 2 Stunden später am Endziel der Reise landet als der gestrichene Flug.
Die Airlines können die Entschädigungspauschalen
- bei Kurzstrecke (alle Flüge bis 1500 km) 250 Euro,
- bei Mittelstrecke (alle Flüge innerhalb der EU weiter als 1500 Kilometer) 400 Euro,
- bei Mittelstrecke (alle Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer von oder nach außerhalb der EU) 400 Euro,
- bei Langstrecke (alle Flüge über 3500 km von oder nach außerhalb der EU) 600 Euro
um 50 % kürzen, wenn wenn der Alternativflug auf Kurzstrecken nicht später als 2 Stunden, auf Mittelstrecken nicht später als 3 Stunden und auf Langstrecken nicht später als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges am Reiseziel landet.
Grundvoraussetzung für Entschädigungsansprüche nach Flugannullierung ist nicht nur, dass der Flug im Geltungsbereich der EU-Verordnung (EG) 261/2004 lag, sondern auch dass du eine bestätigte Buchung für den Flug hattest und die 3-jährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Außerdem steht dir nur dann Entschädigung zu, wenn die Fluggesellschaft als Ursache für die Annullierung keine unzweifelhaft außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen nachweisen kann.
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