Deine Entschädigung bei Flugumbuchung
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deine Entschädigung bei Flugumbuchung

Umbuchungen und geänderte Flugzeiten können für Passagiere äußerst ärgerlich sein. je kurzfristiger die Umbuchungen erfolgen, desto aufwändiger wird in der Regel die Neugestaltung der eigenen Reisepläne. Wenn die Fluggesellschaft dich mehr als 14 Tage vor dem gebuchten Flug über deine Umbuchung informiert, hast du jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung. Anders sieht es aus, wenn du erst 7 bis 14 Tage vorher und gar erst weniger als 7 Tage vor deinem Flug über eine Umbuchung und entsprechend geänderte Flugzeiten in Kenntnis gesetzt wirst. In den Fällen können dir bis zu 600 Euro Entschädigung zustehen, sofern die Fluggesellschaft keine außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstände dafür nachweisen kann.

Wirst du zwischen 7 und 14 Tage vor deinem regulär gebuchten Flug über eine Umbuchung informiert, hast du zusätzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn der angebotene neue Flug zu deinem Reiseziel mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglich gebuchten Abflugtermin startet oder mehr als 4 Stunden später am Ziel landet als der tatsächlich gebuchte Flug.

Die pauschale Entschädigung beträgt bei:

  • Kurzstrecke (alle Flüge bis 1500 km) 250 Euro,
  • Mittelstrecke (alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 Kilometer) 400 Euro,
  • Mittelstrecke (alle Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer von oder nach außerhalb der EU) 400 Euro,
  • Langstrecke (alle Flüge über 3500 km von oder nach außerhalb der EU) 600 Euro.

Die Fluggesellschaften können diese Pauschalen um 50 % kürzen, wenn der neue Flug auf Kurzstrecken nicht später als 2 Stunden, auf Mittelstrecken nicht später als 3 Stunden und auf Langstrecken nicht später als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges am Reiseziel landet.

Wirst du weniger als 7 Tage vor deinem regulär gebuchten Flug über eine Umbuchung informiert, hast du zusätzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn der angebotene neue Flug zu deinem Reiseziel mehr als 1 Stunden vor dem ursprünglichen gebuchten Abflugtermin startet oder mehr als 2 Stunden später am Ziel landet als der tatsächlich gebuchte Flug.

Die pauschale Entschädigung beträgt bei:

  • Kurzstrecke (alle Flüge bis 1500 km) 250 Euro,
  • Mittelstrecke (alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 Kilometer) 400 Euro,
  • Mittelstrecke (alle Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer von oder nach außerhalb der EU) 400 Euro,
  • Langstrecke (alle Flüge über 3500 km von oder nach außerhalb der EU) 600 Euro.

Auch hier können die Airlines die Entschädigungspauschalen um 50 % kürzen, wenn wenn der neue Flug auf Kurzstrecken nicht später als 2 Stunden, auf Mittelstrecken nicht später als 3 Stunden und auf Langstrecken nicht später als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges am Reiseziel landet.

Grundvoraussetzung für Entschädigungsansprüche nach Flugumbuchungen ist gemäß der EU-Verordnung (EG) 261/2004, dass du eine bestätigte Buchung für den Flug hattest, dass du zur vorgegebenen Zeit mit allen relevanten Dokumenten am Check-in warst und die 3-jährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Außerdem steht dir nur dann Entschädigung zu, wenn die Fluggesellschaft als Ursache für die Umbuchung keine unzweifelhaft außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen nachweisen kann.

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