Deine Entschädigung bei Nichtbeförderung
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deine Entschädigung bei Nichtbeförderung

Eines der krassesten Ärgernisse ist für Passagiere, wenn ihnen trotz gültigen Tickets die Beförderung verweigert wird – meistens, da die Fluggesellschaft mehr Buchungen bestätigt hat, als der Flieger Sitzplätze bietet. In der Regel versuchen die Airlines dann, zunächst Freiwillige unter den Fluggästen zu finden, die bei entsprechenden Gegenleistungen auf ihre Buchung verzichten. Dazu gehört in jedem Fall wahlweise der Anspruch auf Erstattung der gesamten Flugscheinkosten oder auf eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel. Hinzu kommen meistens weitere, mit der Airline frei aushandelbare Gegenleistungen – z.B. Gutscheine und Rabatte, aber auch Geldbeträge. Jedoch werden diese weiteren Gegenleistungen in der Regel mit einem Verzicht auf pauschale Entschädigungen verbunden, zumindest aber gegen sie aufgerechnet. Du solltest deine Rechte als Fluggast kennen, um dabei nicht übervorteilt zu werden.

Finden sich nicht genügend Freiwillige, kann die Airline einzelnen Fluggästen die Beförderung verweigern, was sonst nur geschieht, wenn von Passagieren ein Risiko für Gesundheit und Sicherheit der anderen Passagiere sowie der betrieblichen Sicherheit ausgeht.

Fluggästen, die wegen Überbuchung gegen ihren Willen zurückbleiben müssen, haben die Airlines stets einen Ausgleich, also finanzielle Entschädigung oder eine gleichwertige Leistung, zu erbringen.

Hinzu kommt der Anspruch auf Unterstützung in Form von Erstattung der Ticketkosten oder wahlweise einer angemessenen anderweitigen Beförderung zum Reiseziel sowie Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und gegebenenfalls Unterbringung im Hotel samt Transfers.

Das gilt grundsätzlich auch für Freiwillige, die auf den gebuchten Flug verzichten. Für Entschädigungsansprüche wegen Nichtbeförderung als Folge eines überbuchten Fluges sind alle von der Airline dafür vorgebrachten Gründe ohne Bedeutung.

Die pauschale Entschädigung beträgt bei:

  • Kurzstrecke (alle Flüge bis 1500 km) 250 Euro,
  • Mittelstrecke (alle innergemeinschaftlichen Flügen über 1500 Kilometer) 400 Euro,
  • Mittelstrecke (alle Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer von oder nach außerhalb der EU) 400 Euro,
  • Langstrecke (alle Flüge über 3500 km von oder nach außerhalb der EU) 600 Euro

Die Airlines können diese Entschädigungspauschalen um 50 % kürzen, wenn der Ersatzflug auf Kurzstrecken nicht später als 2 Stunden, auf Mittelstrecken nicht später als 3 Stunden und auf Langstrecken nicht später als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges am Reiseziel landet.

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