Scheissflug ist eine Marke der Riedl Inkasso GmbH & Co. KG in Hamburg. Das Unternehmen um Gründer und Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl zählt mit seinem effektiven Forderungsmanagement zu den etablierten in der Hansestadt. Der erfahrene Volljurist kann auf Tausende erfolgreicher Fälle in der geschäftsmäßigen Durchsetzung offener Forderungen verweisen. Von seinem professionellen Erfolgskonzept – neben dem hochmotivierten, gut ausgebildeten Team besonders auch Verbraucherfreundlichkeit, Transparenz, Beharrlichkeit und Technikaffinität – profitieren auch Scheissflug.de und die Kunden mit ihren Entschädigungsforderungen als Flugpassagiere.
Keine Panik, den Großteil der Formalitäten hast du mit dem Ausfüllen unseres Formulars auf der Startseite bereits erledigt. Wir benötigen nur noch deine Unterschrift unter der Vollmacht, die wir der Bestätigungsmail an dich anhängen. Nur mit der Vollmacht können wir gegenüber der Fluggesellschaft in deinem Namen Ansprüche einfordern. Auch Kopien von Buchungsbestätigung oder Zahlungsbeleg des Flugtickets samt Flugdaten sowie von Bordkarten und eventuell Belegen über zusätzliche Kosten sind erforderlich. Die unterschriebene Vollmacht und alle Kopien kannst du als Scans oder Fotos in dein Kundenkonto hochladen, das wir für dich bei Riedl Inkasso anlegen. Alternativ kannst du sie uns auch einfach per E-Mail (info@scheissflug.de), Fax (040 / 52474161 9) oder postalisch (Riedl Inkasso GmbH & Co. KG, Kontor 4, Högerdamm 39, 20097 Hamburg) zukommen lassen.
Nein, nicht automatisch. Erst wenn du nach Prüfung deiner möglichen Entschädigungsansprüche fortfährst mit der Eingabe deiner persönlichen Daten, gelangst du am Schluss zum Schalter „Auftrag erteilen“. Klickst du den an, sind wir beauftragt und per E-Mail geht eine Bestätigung an dich raus.
Ja, das ist kein Problem. Solange alle Mitreisenden – egal ob Familie oder Reisegruppe – in einer Flugbuchung und mit jeweils regulären Tickets erfasst sind, können sie auch als Gruppe ihre Forderungen zu dem Flug geltend machen. Allerdings benötigen wir von jedem Mitreisenden eine unterschriebene Vollmacht, dass wir in seinem Namen Ansprüche einfordern dürfen. Für Minderjährige müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Trage bitte in unserem Formular auf der Startseite unter „Zusätzliche Angaben“ die Namen der Mitreisenden deiner Buchung ein und sende uns die Kopie der bestätigten Buchung.
Für Mitreisende von dir, die separat gebucht haben, müssen wir für die Durchsetzung ihrer Ansprüche jeweils auch separate Fälle anlegen.
Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 kennt drei Sanktionskategorien, mit denen Verbraucher vor den häufigen Fällen von Nichtbeförderung, Flugannullierung und Verspätung im Luftverkehr geschützt werden sollen. Dies sind einmal die Ausgleichsleistungen, also finanzielle Entschädigungen, die je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro pro Ticket betragen können. Dann gibt es die Unterstützungsleistungen womit hauptsächlich die Wahl zwischen Erstattung der Flugscheinkosten samt Rücktransport zum ersten Abflugort oder einer alternativen Beförderung zum gebuchten Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen gemeint ist. Und drittens die Betreuungsleistungen, also unentgeltliche Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis
zu den Wartezeiten sowie bei Bedarf die Hotelunterbringung samt Transfers.
Ja. Über finanzielle Entschädigungen nach EU-Verordnung Nr. 261/2004 hinaus können weitere Ansprüche anfallen. Dies kann etwa Schadensersatz für verpasste Termine (z.B. verfallene Eintrittskarten oder Verdienstausfall) sein, aber auch die Erstattung von eigenen Kosten für Verpflegung während großer Wartezeiten, sofern die Airline ihrer Betreuungspflicht (Essen und Trinken, ggf. auch Hotelunterkunft samt Transfers) nicht nachgekommen ist. Scheissflug.de ist auch bei der Einforderung solcher weiteren Ansprüche behilflich. Bitte nenne uns solche Ansprüche beim Onlineauftrag an uns unter „Zusätzliche Angaben“ und füge entsprechende Belegkopien bei. Auch in diesen Fällen wird unsere Provision von 15 % (inkl. MwSt.) auf die erzielten Beträge nur bei Erfolg unserer Arbeit erhoben.
Ja, du kannst uns dennoch mit der Einforderung der Ansprüche beauftragen, ohne das dir ein Kostenrisiko entsteht. Die Abweisung erster Forderungen, besonders auch wenn sie direkt vom Fluggast kommen, ist bei Airlines verbreitete Praxis. Schreibe bei unserer Beauftragung über unserer Formular unter „Zusätzliche Angaben“ einen entsprechenden Hinweis und sende uns neben den erforderlichen Dokumenten einfach die gesamte Korrespondenz mit der Fluggesellschaft zu deinem erfolglosen Versuch. Wir prüfen deinen eingereichten Anspruch samt Reaktion der Airline und welches weitere Vorgehen angeraten ist. Auch dann gilt: Unsere Provision von 15 % (inkl. MwSt.) ziehen wir nur im Erfolgsfall von der Entschädigungszahlung ab.
Der Airline gegenüber müssen wir nachweisen, dass du uns ermächtigt hast, in deinem Namen berechtigte Ansprüche einzufordern. Ohne diese Ermächtigung würde jegliche Kommunikation zum Fall verweigert. Die in der Vollmacht enthaltene Abtretungsvereinbarung ist formal notwendig, um den Weg der Sammelforderung beschreiten zu können. Die Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Entschädigung, die dir zusteht. Der erzielte Entschädigungsbetrag wird direkt nach Eingang abzüglich unserer Erfolgsprovision von 15 % (inkl. MwSt.) auf dein Konto weitergeleitet.
Neben der unterschriebenen Vollmacht sind besonders Kopien von der Buchungsbestätigung oder zumindest der Zahlungsbeleg des Flugtickets samt Flugdaten sowie möglichst von Bordkarten und eventuell Belegen über zusätzliche Kosten erforderlich.
Hilfreich sind auch weitere Infos wie z.B. vor Ort von der Airline schriftlich bestätigte Gründe für die Probleme mit dem Flug oder deine Notizen zu mündlichen Aussagen. Auch Infos zu angebotenen und angenommenen Ersatzleistungen sowie Digitalfotos von flugrelevanten Hinweisen auf Anzeigetafeln oder Monitoren können nützlich sein.
Kleiner Tipp: Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit anderen Passagieren des Fluges Kontaktdaten auszutauschen.
Wir legen für dich zeitnah ein Kundenkonto mit passwortgeschütztem Login an, in das du Dokumente hochladen kannst. Kopien sind als eingescannte PDF-Dateien für uns am einfachsten zu handhaben, aber auch gut fotografierte Bilddateien (möglichst als JPG) gehen. Sollte der Zugang unerwartet scheitern, informiere uns bitte unverzüglich per E-Mail (info@scheissflug.de). Alternativ kannst du uns derweil Dokumente und Nachrichten auch per E-Mail, per Fax (040 52474161 9) oder postalisch (Riedl Inkasso GmbH & Co. KG, Kontor 4, Bella-Spanier-Weg 5, 20097 Hamburg) zukommen lassen.
Nein. Wenn ein rechtliches Verfahren zur Durchsetzung Deiner berechtigten Forderung unerlässlich wird, weil die Airline uneinsichtig bleibt, entstehen Dir keine weiteren Kosten. Das Risiko übernimmt Scheissflug.de. Für Dich bleibt es dabei: Nur im Erfolgsfall erhalten wir 15 % (inkl. MwSt.) Provision vom erzielten Entschädigungsbetrag. Haben wir keinen Erfolg, hast Du keine Kosten.
Scheissflug.de legt für dich bei Riedl Inkasso einen passwortgeschützten Kundenbereich an. Er ist quasi die individuelle Informationszentrale für deinen Auftrag. Hier kannst du jederzeit den aktuellen Status Deines Fluggastfalles abrufen und auch Nachrichten und Dokumente hochladen. Für den Kundenbereich gelten höchste Standards der Datensicherheit und des Datenschutzes. Parallel gibt es natürlich weiterhin die Möglichkeit, per E-Mail, Telefon oder Post mit uns in Kontakt zu sein.
Bitte nimm in diesem Fall unverzüglich Kontakt mit uns auf und sende uns das Schreiben zu. Solche Schreiben sind oft eine Reaktion auf unsere Arbeit an dem Auftrag, den du uns erteilt hast. Meist unterbreiten die Airlines dann ein Entschädigungsangebot, das du jedoch nicht vorschnell akzeptieren solltest. Wir prüfen für dich, ob es tatsächlich Deinen berechtigten Ansprüchen entspricht.
Sollten wir zwischenzeitlich bereits rechtliche Schritte in deinem Fall eingeleitet haben, müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass wir die nicht kostenneutral rückgängig machen können.
Diese Frage lässt sich kaum seriös abschätzen, zu unterschiedlich ist die Kooperationsbereitschaft der Fluggesellschaften. Zeichnet sich keine außergerichtliche Einigung ab, muss eine juristische Durchsetzung der Forderung abgewogen und vorbereitet werden. Auf die Arbeits- und Terminsituation bei den Gerichten haben wir – und ebenso unsere Vertragsanwälte vor Ort im In- und Ausland – keinen Einfluss. Dein Fall kann also in einigen Wochen erledigt sein, es kann aber auch bis zu einem Jahr oder länger dauern. Über dein Kunden-Login halten wir dich ständig auf dem Laufenden.
Grundsätzlich sind nach der EU-Verordnung alle zu einem regulären Tarif erworbenen Tickets einer bestätigten Buchung jeweils anspruchsberechtigt. Das gilt auch für mitreisende Kinder, sofern sie mit eigenem Ticket fliegen und nicht von der Fluggesellschaft kostenlos befördert werden. Anspruchsberechtigt sind auch Fluggäste, deren Flugschein über ein Programm der Kundenbindung oder anderer Werbung als Prämie ausgegeben wurde. Ausgeklammert sind jedoch Passagiere, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist – wie etwa Sondertarife der Airlines für ihr Personal.
Die Höhe der finanziellen Ausgleichsleistungen nach den EU-Fluggastrechten ist in erster Linie abhängig von der Entfernung zwischen dem Startflughafen und dem Endziel der Reise. Die Entfernung dieser beiden Orte wird nach der Großkreismethode errechnet. Die tatsächlich geflogenen Kilometer spielen dabei keine Rolle, auch dann nicht, wenn das Reiseziel nur mit mehreren Anschlussflügen zu erreichen ist.
Für Flüge innerhalb der EU gelten nur zwei Entfernungskategorien: Flüge bis zu 1500 km (Kurzstrecke) und Flüge von mehr als 1500 km (Mittelstrecke). Bei Flügen aus der EU ins Nicht-EU-Ausland und umgekehrt sind es drei Kategorien: Bis 1500 km (Kurzstrecke), 1500 km bis 3500 km (Mittelstrecke) und mehr als 3500 km (Langstrecke). Für Flüge aus dem Nicht-EU-Ausland in die EU bestehen nur dann Entschädigungsansprüche, wenn der Flug von einer EU-Airline ausgeführt wurde.
Bei Kurzstreckenflügen beträgt eine Entschädigung 250 Euro, bei Mittelstrecke 400 Euro und bei Langstrecke 600 Euro pro Ticket. In bestimmten Fällen können diese Beträge von den Airlines halbiert werden.
Nach der EU-Verordnung Nr. 261/2004 haben Airlines in bestimmten Fällen das Recht, Entschädigungszahlungen zu halbieren. Dies gilt vor allem bei Flugannullierung und Nichtbeförderung (wegen Überbuchung), wenn der Alternativflug, den die Airline anbieten muss, in Bezug zur planmäßigen Abflug- und Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Flug innerhalb eines festgelegten Zeitfensters startet und am Reiseziel landet.
Entschädigungspflichtige Flugverspätungen beziehen sich auf die Landung am letzten Zielflughafen. Eine Landung gilt noch nicht als erfolgt, wenn die Reifen der Maschine dort den Boden der Landebahn berühren, sondern dann, wenn eine erste Tür des Flugzeugs geöffnet wird, damit die Passagiere aussteigen können.
Ja, seit der Neufassung der EU-Fluggastrechteverordnung vom 11.02.2004 erstreckt sich der Schutz von Fluggästen auch auf den Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen.
In Deutschland können Fluggäste ihre Forderungen nach der EU-Verordnung mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand bzw. hätte stattfinden sollen, noch 3 Jahre lang geltend machen. Danach ist die Verjährungsfrist abgelaufen.