Deine Entschädigung für verpassten Anschlussflug
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deine Entschädigung für verpassten Anschlussflug

Da viele Reiseziele bestenfalls von den großen Flughäfen aus mit Non-Stop-Verbindungen zu erreichen sind, ist ein Großteil der Fluggäste auf Zubringer- und entsprechende Anschlussflüge angewiesen. Aber was, wenn eine Verspätung des Zubringerfluges dazu führt, dass du den Anschlussflug verpasst? Bekommst du einen alternativen Anschlussflug, der jedoch mehr als 3 Stunden nach der planmäßigen Ankunft des ursprünglich gebuchten Fluges am Zielort deiner Reise landet, kannst du Anspruch auf Entschädigung haben.

Wichtigster Aspekt für Entschädigungen bei verpassten Anschlussflügen ist, dass alle Flugabschnitte unter einen Buchungs-Code fallen, das heißt in einem Vorgang als eine Reise gebucht wurden. In diesem Fall hast du zunächst Anspruch auf einen frühestmöglichen Alternativflug zum Zielort. Kommst du dort mindestens 3 Stunden nach der planmäßigen Landung des gebuchten Fluges an, steht dir außerdem Entschädigung für die Gesamtstrecke zu.

Grundvoraussetzung ist, dass der gebuchte Flug im Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 lag: Sein Start erfolgte von einem EU-Flughafen, ganz gleich von welcher Airline ausgeführt und wohin. Er landete auf einem EU-Flughafen als Flug von außerhalb der EU, jedoch ausgeführt von einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU. Du hattest eine bestätigte Flugbuchung und beim Umsteigen nicht getrödelt. Die Airline konnte für die Gründe des verpassten Anschlusses keine unzweifelhaft außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstände nachweisen, und die Verjährungsfrist von drei Jahren ist noch nicht abgelaufen.

  • Bei Kurzstreckenflügen bis zu 1500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro.
  • Bei Mittelstreckenflügen (alle Flüge innerhalb der EU ab 1500 km) sind 400 Euro fällig.
  • Bei Mittelstreckenflügen (Flüge zwischen 1500 und 3500 km von oder zu einem Airport außerhalb der EU) sind es 400 Euro.
  • Bei Langstreckenflügen (über 3500 km von oder nach außerhalb der EU) muss die Airline 600 Euro zahlen.

Ganz anders sieht es aus, wenn Zubringer- und Anschlussflug separat gebucht werden. Hier hast du bei einem verpassten Anschlussflug wegen Verspätung des Zubringers nur Anspruch auf Entschädigung für den Zubringerflug, sofern dieser mindestens 3 Stunden verspätet am Umstiegs-Airport landet. Zudem sind die Airlines nicht einmal verpflichtet, für dich eine Ersatzbeförderung für den verpassten Anschlussflug zu organisieren.

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