Das bieten wir

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Wir verhelfen dir zu deinem Recht

Wir sind der billigste Anbieter für Fluggastrechte und helfen dir, deine Entschädigung zu erhalten. Egal ob Dienstreise oder Urlaubstrip, Einzelflug oder Pauschalreise, bei Ärger mit dem Flug steht dir Scheissflug.de zur Seite. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro pro Ticket.

Fluggesellschaften sind oft zurückhaltend bei der Erfüllung ihrer Pflichten und weisen Ansprüche standardisiert zurück. Wir von Scheissflug.de lassen uns jedoch nichts vormachen oder hinhalten. Mit unserem Know-how und den technischen Möglichkeiten setzen wir uns für deine Entschädigung ein.

Mit Scheissflug.de erhältst du deine Entschädigung stressfrei und ohne Kostenrisiko. Unsere Provision von 15% (inkl. MwSt.) wird nur im Erfolgsfall erhoben. Selbst bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen dir keine zusätzlichen Kosten. Das Risiko tragen wir allein.

Wir kümmern uns um deine Entschädigungsansprüche bei:

  • Flugannullierung, Umbuchung und geänderten Flugzeiten
  • Nichtbeförderung als Folge von Überbuchung
  • Flugverspätung oder verpasstem Anschlussflug

Nimm dein Recht stressfrei wahr!
Prüf deine Entschädigungsansprüche.

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Zusätzlich helfen wir dir bei weiteren Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Flug, wie z.B. Schadensersatzforderungen für verpasste Termine oder Kostenerstattungen. Gib diese Ansprüche einfach bei deiner Online-Buchung unter „zusätzliche Angaben“ an. Unsere Provision von 15% (inkl. MwSt.) wird nur bei erfolgreicher Arbeit erhoben.

Grundbedingungen für Entschädigungsansprüche

  • Der gebuchte Flug lag im Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004: Der Start erfolgte von einem EU-Flughafen, ganz gleich von welcher Airline ausgeführt und wohin. Er landete auf einem EU-Flughafen als Flug von außerhalb der EU, jedoch ausgeführt von einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU.
  • Du hattest eine bestätigte Flugbuchung und warst rechtzeitig – also zu der von der Airline vorgegebenen Zeit, falls keine Zeit genannt wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit – mit allen relevanten Dokumenten am Check-in.
  • Die Fluggesellschaft kann keine außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstände als Ursachen für die Probleme mit dem Flug nachweisen.
  • Der Flug liegt, gerechnet vom Ende des Jahres in dem er stattfand bzw. stattfinden sollte, nicht länger als 3 Jahre zurück.

Als außergewöhnliche Umstände, die nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaften liegen und sie dadurch von der Verpflichtung zu Entschädigungszahlungen befreien, gelten z.B. Wetterbedingungen, Vogelschlag, Naturkatastrophen, Fluglotsenstreiks, Sperrungen des Luftraums sowie Sicherheitsrisiken und politische Instabilität in den Zielregionen der Flüge. Nicht dazu zählen jedoch beispielsweise technische Probleme, die meist in der Verantwortung der Airline liegen, Streiks ihres Personals sowie personelle und wirtschaftliche Fehlkalkulation.

Die Höhe der pauschalen Entschädigungen ist in Abhängigkeit zur Entfernung gestaffelt, die zwischen dem Startflughafen und dem Reiseziel anhand der Großkreismethode ermittelt wird. Sie beträgt bei

  • Kurzstrecke (alle Flüge bis 1500 km) 250 Euro,
  • Mittelstrecke (alle Flüge innerhalb der EU weiter als 1500 Kilometer) 400 Euro,
  • Mittelstrecke (alle Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer von oder nach außerhalb der EU) 400 Euro,
  • Langstrecke (alle Flüge über 3500 km von oder nach außerhalb der EU) 600 Euro.

Jede Person mit einer bestätigten Buchung und einem bezahlten Ticket hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung und Unterstützungsleistungen. Dies gilt auch für mitreisende Kinder, sofern sie nicht kostenlos befördert wurden.